Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 2 Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 40
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 10.11.2004 – VIII ZR 391/03Erneuerbare-Energien-Gesetz: Kostentragungspflicht des Netzbetreibers für die Verstärkung einer bestehenden Stichleitung als Netzausbaukosten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OLG Nürnberg, 10.09.2024 – 3 U 2510/23Zitiert von 1
- BGH, 11.10.2006 – VIII ZR 148/05Zitiert von 5
- BGH, 10.03.2004 – VIII ZR 213/02Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Voraussetzungen des Belastungsausgleichs nach § 5 KWKG und Berechtigung für den Vergütungsanspruch nach § 4 KWKG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 08.10.2003 – VIII ZR 165/01Erneuerbare-Energien-Gesetz: Netze für die allgemeine Versorgung nicht nur bei unmittelbarer Belieferung von Letztverbrauchern KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BGH, 14.07.2004 – VIII ZR 356/03Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Anspruchsberechtigung des Betreibers einer KWK-Anlage auf die gesetzliche Mindestvergütung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 27.11.2024 – 3 Kart 231/23Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2024 – L 9 R 264/22
- LG Oldenburg (Oldenburg), 10.04.2024 – 5 O 90/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 EnWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/2#abs-1 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Sinne des § 1 verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/2#abs-2 (2) Die Verpflichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bleiben vorbehaltlich des § 13, auch in Verbindung mit § 14, unberührt.